Skip to main content Skip to search

Aktuelle-Artikel

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252


Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßige Ausgabe

Einnahmen-Überschuss-Rechner können die im Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dem Vorjahr zuordnen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung bei Einnahme-Überschuss-Rechnern als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe noch im Vorjahr abziehbar ist. Er begründet dies damit, dass die Wiederholung von vornherein feststeht, da der Zahlungs- und Fälligkeitstermin gesetzlich geregelt ist.

Es spielt keine Rolle, dass bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht nur Vorauszahlungen, sondern gelegentlich auch Null-Festsetzungen oder Erstattungen entstehen. Der Bundesfinanzhof hat sich damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewendet, wonach der öffentlich-rechtliche Charakter der Umsatzsteuer ihrer Berücksichtigung als wiederkehrende Ausgabe entgegensteht.