Skip to main content Skip to search

Aktuelle-Artikel

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252


Einschränkung des Mantelkaufs

Als Gegenfinanzierungsmaßnahme enthält die Unternehmenssteuerreform eine rigorose Einschränkung des Mantelkaufs und den Verzicht auf eine Sanierungsklausel.

Ein weiterer Teil der Gegenfinanzierung ist eine weitere rigorose Einschränkung der Handelbarkeit steuerlicher Verlustvorträge durch Mantelkauf. Statt wie bisher auf die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft abzustellen, soll der Verlustabzug nun nur noch davon abhängen, ob ein neuer Anteilseigner maßgebend auf die Geschicke der Kapitalgesellschaft einwirken kann. Bei Übertragung von mehr als 25 % bis zu 50 % des Stammkapitals innerhalb von 5 Jahren geht der Verlustvortrag quotal verloren, bei mehr als 50 % entfällt er komplett. Die Änderung steht mehrfach in der Kritik, insbesondere auch, weil die bisherige Sanierungsklausel gestrichen wurde.