Wenn Sie den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommen, sind Sie nicht mit Anschaffungskosten belastet. Die fehlende Belastung führt dazu, dass Sie keinen Anspruch auf Eigenheimzulage haben. Der Bundesfinanzhof beurteilt den entsprechenden "Darlehensvertrag" als Scheingeschäft, da Sie offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll. Dieses Scheingeschäft soll lediglich die mittelbare Grundstücksschenkung verdecken.