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Eigenheimzulage beim Erwerb unter Ehegatten

Beim Erwerb unter Ehegatten ist eine Wohnung oder ein Anteil daran nicht zulagenbegünstigt.

Eine Wohnung oder ein Anteil daran ist nicht zulagenbegünstigt, wenn Sie als Anspruchsberechtigter sie von Ihrem Ehegatten anschaffen. Die Richter des Finanzgerichts Schleswig-Holstein sind der Auffassung, dass in einem solchen Fall keine Eigenheimzulage gewährt werden kann (Aktenzeichen: III 254/99).