Erwerben Sie als Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen zu Alleineigentum, indem Ihnen die anderen Gesellschafter ihre Anteile schenken, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in Ihr Alleineigentum grunderwerbsteuerfrei. Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist lediglich, dass Sie bereits vorher am Vermögen der Gesamthand beteiligt waren. Beachten Sie jedoch, dass die Steuerfreiheit hinsichtlich der Grunderwerbsteuer nicht auch die Schenkungsteuer ausschließt! Liegt eine gemischte Schenkung vor, ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nur auf den unentgeltlichen Teil des Erwerbs anwendbar. Der entgeltliche Teil des Erwerbs unterliegt dann grundsätzlich der Grunderwerbsteuer.