Skip to main content Skip to search

Aktuelle-Artikel

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web710/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web710/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252


Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne

Die auf Veräußerungsgewinne fällige Kirchensteuer kann aus Billigkeitsgründen erlassen werden.

Veräußerungsgewinne unterliegen der Kirchensteuer. Viele Kirchensteuerämter erlassen auf Antrag bis zu 50 % der Kirchensteuer. Auskünfte erteilen die zuständigen Bistümer bzw. die evangelischen Landeskirchen. Die Regelungen sind nicht einheitlich. Es wird auf kirchliche Billigkeitsgründe zurückgegriffen.