Der Bundesrat hat am 8. November 2019 einem der wichtigsten und umstrittensten steuerpolitischen Projekte zugestimmt, nämlich der Reform der Grundsteuer. Die Reform besteht jetzt aus einer Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes sowie einer Grundgesetzänderung, die den Bundesländern erlaubt, eine andere Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als das jetzt beschlossene Grundsteuermodell anzusetzen. Entstehen den Ländern durch eine abweichende Regelung aber Steuermindereinnahmen, darf dies nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln, denn es braucht mehrere Jahre, für alle Immobilien die Daten für das neue Berechnungsmodell zusammenzutragen. Mehr zur Grundsteuerreform lesen Sie in der nächsten Ausgabe.