Skip to main content Skip to search

Aktuelle-Artikel

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252


Ermäßigter Steuersatz für Inklusionsbetriebe

Künftig sind auch psychisch kranke Personen bei der Prüfung der Voraussetzungen für den ermäßigten Umsatzsteuersatz bei einem Inklusionsbetrieb zu berücksichtigen.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass sieht für Inklusionsbetriebe zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bestimmte Kriterien vor, anhand derer zu prüfen ist, ob diese Einrichtungen in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen dienen. Das Bundesfinanzministerium hat nun durch eine Änderung des Anwendungserlasses den Kreis der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Beschäftigten eines Inklusionsbetriebs auf psychisch kranke Personen ausgedehnt.