Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau abgesetzt. Die Länder hatten in ihrer Stellungnahme zum Gesetz vor allem eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Außerdem hatte der Bundesrat kritisiert, dass die Begrenzung der abschreibungsfähigen Kosten auf 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht ausreicht, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings nicht beendet. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung kann der Gesetzesbeschluss wieder in die Tagesordnungen des Bundesrates genommen werden.