Verzichtet das Finanzamt ausdrücklich auf die Abgabe einer förmlichen Feststellungserklärung und fordert den Steuerzahler stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben für die Grundbesitzbewertung nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen stellt. Wenn der Steuerzahler in diesem Fall seine Mitwirkungspflicht erfüllt, indem er die vom Finanzamt gestellten Fragen richtig und vollständig beantwortet, darf das Finanzamt später nicht aufgrund einer Außenprüfung den Bescheid zum Nachteil des Steuerzahlers ändern. Darin sieht der Bundesfinanzhof einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.