Skip to main content Skip to search

Aktuelle-Artikel

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252


Eigennutzung einer Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist

Eine Immobilie wird vor dem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist dann über drei Jahre hinweg selbst genutzt, wenn die Nutzung in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgt, der nur das Kalenderjahr vor dem Verkauf voll ausfüllt.

Wird eine Immobilie weniger als zehn Jahre nach der Anschaffung wieder verkauft, ist die Wertsteigerung steuerpflichtig. Eine Ausnahme von der Besteuerung dieses Spekulationsgewinns gilt aber für selbstgenutzte Immobilien. Eher nebenbei hat der Bundesfinanzhof dabei klargestellt, wie die Gesetzesformulierung genau zu verstehen ist: Die vom Gesetz geforderte Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren liegt vor, wenn die Immobilie in einem zusammenhängenden Zeitraum genutzt wird, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs - voll auszufüllen.