Skip to main content Skip to search

Aktuelle-Artikel

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252


Abgrenzung benachbarter Gebäude bei der Drei-Objekt-Grenze

Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser gelten auch dann als separate Objekte für die Drei-Objekt-Grenze, wenn sie im Grundbuch zu einem Objekt zusammengefasst werden.

Die von der Rechtsprechung entwickelte Drei-Objekt-Grenze führt dazu, dass der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren als gewerblicher Grundstückshandel gelten kann. Dabei sind aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser, die selbstständig nutz- und veräußerbar sind, grundsätzlich einzeln zu zählen und können nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch durch eine Vereinigung im Grundbuch nicht zu einem einzigen Objekt werden.