Skip to main content Skip to search

Aktuelle-Artikel

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252


Poststreik keine Entschuldigung für Fristversäumnisse

Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.

Kommt ein Steuerbescheid wegen des - inzwischen beendeten - Poststreiks später als normal an, läuft auch die Einspruchsfrist erst ab dem Tag der Zustellung. Für Schreiben ans Finanzamt ist der Poststreik aber keine Entschuldigung für eine Fristversäumnis. Das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass es den Steuerzahlern zumutbar ist, in einer solchen Ausnahmesituation auf sicherere Übermittlungswege zurückzugreifen.