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Hersteller haftet für Steuerausfall durch manipulierbare Kassen

Für hinterzogene Steuern haftet neben dem Steuersünder selbst auch der Hersteller von manipulierbaren Kassensystemen.

Für hinterzogene Steuern haftet nicht nur der Steuersünder selbst, sondern auch andere Personen, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz den Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, in die Haftung genommen, nachdem einer seiner Kunden wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war.