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Vermächtnis an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen mit denen an inländische gleichzustellen.

Bisher werden Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Land haben, oft mit Erbschaftsteuer belastet. Steuerfrei sind die Organisationen nur dann, wenn ihr Staat ähnliche Steuerbefreiungen für deutsche Organisationen gewährt. Darin sieht die EU-Kommission eine Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs und hat daher Deutschland aufgefordert, die entsprechende Vorschrift zu ändern.