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Grundstücksübertragung bei eingetragenen Lebenspartnern

Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist.

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurden eingetragene Lebenspartner nicht nur bei der Erbschaftsteuer mit Ehepartnern vollständig gleichgestellt, sondern auch bei der Grunderwerbsteuer. Seither sind Grundstücks- und Immobilienübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei möglich. Das hat das Finanzgericht Münster nun zum Anlass genommen, die Rechtmäßigkeit der alten Regelung, nach der Lebenspartner die normale Grunderwerbsteuer zahlen mussten, in Frage zu stellen. Das Gericht hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der alten Regelung vorgelegt.