Skip to main content Skip to search

Aktuelle-Artikel

Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web318/c3/13/52936313/htdocs/STRATO-apps/wordpress_01/app/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 252


Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst.

Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt nicht für einen Büroraum, der baulich so vom Wohnbereich getrennt ist, dass das Büro von der Wohnung aus nur über einen Bereich erreichbar ist, der auch von fremden Personen genutzt wird. Das Finanzgericht Köln hat damit einem Ehepaar Recht gegeben, das in seinem Zweifamilienhaus einen Raum samt WC für die Verwaltung seines Immobilienvermögens abgeteilt hatte.