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Immobilienbesitzer
Der Bau günstiger Mietwohnungen wird mit einer befristeten Sonderabschreibung von bis zu 5 % pro Jahr gefördert.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs einer Immobilie am Beschäftigungsort nach Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist nicht als Werbungskosten abziehbar.
Mit einer zweiten Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung weitere Einsprüche rund um die Grundsteuer zurückgewiesen, die von der ersten Allgemeinverfügung noch nicht erfasst waren.
Je nach Besitzverhältnissen der vermieteten Immobilie und Umfang der Vermietungstätigkeit ändert sich die Einkunftsart von Mieteinnahmen eines Landwirts, der Zimmer oder Wohnungen an Feriengäste vermietet.
Bei der Prüfung einer verbilligten Vermietung ist das ertragsorientierte Pachtwertverfahren kein geeigneter Maßstab zur Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete.
Alle im Januar anhängigen Einsprüche zum Einheitswert und zum Grundsteuermessbetrag hat die Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr zu dieser Frage entschieden hatte.
Eine Vermietung für einige Monate nach Aufgabe der Selbstnutzung führt nicht zur Steuerpflicht des Wertzuwachses beim Verkauf im selben Jahr.
Für die bis Ende 2019 abzuschließende Reform der Grundsteuer liegen jetzt erste Eckpunkte vor, die erneut auf ein eher komplexes Bewertungsverfahren hindeuten.
Die geplante Sonderabschreibung zur Föderung des Baus günstiger Mietwohnungen hat der Bundesrat vorerst von der Tagesordnung genommen.
Der Gewinn aus der Entschädigung für die Enteignung eines Grundstücks durch die Gemeinde ist grundsätzlich steuerfrei, weil der Gewinn nicht auf einen Verkauf durch den Eigentümer zurückgeht.