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Personal, Arbeit und Soziales

Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen im Steuer- und Sozialrecht für Betroffene der Corona-Krise beschlossen.
Arbeitgeber in besonders ausgelasteten Branchen können ihren Arbeitnehmern Bonuszahlungen gewähren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Für Eltern, die aufgrund der Schließung von Kindergarten oder Schule ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben, gibt es finanzielle Hilfe vom Staat.
Patienten mit Atemwegserkrankung können sich derzeit vom Arzt auch telefonisch krank schreiben lassen, um bei Verdacht einer Corona-Infektion die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
In der Corona-Krise wird Kurzarbeitergeld unter deutlich erleichterten Voraussetzungen gezahlt.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung und Heimarbeit in der Corona-Krise gelten, hängt von den konkreten Umständen ab.
Bund und Länder haben viele Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Neben der Verlängerung bereits bestehender Vergünstigungen im Steuerrecht gibt es 2020 noch weitere neue Vorteile für Elektrofahrzeuge.
Neben der Erhöhung des Mindestlohns und zahlreicher weiterer Beträge im Steuerrecht gibt es 2020 vor allem neue Vorgaben für steuerfreie Sachbezüge.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.