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Aktuelle-Artikel

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Themenübersicht

Aufwendungen für eine beabsichtigte aber letztlich nicht ausgeübte Tätigkeit mit steuerfreien Einnahmen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Wer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen.
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.
Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft - und damit deren Recht zum Vorsteuerabzug - sind unabhängig von zivilrechtlichen Fragen.
Auch eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebs gilt bei der Bildung von Ansparabschreibungen als Existenzgründung.
Eine vereinfachte GmbH-Gründung wird nun wohl doch erst im nächsten Jahr oder sogar noch später Realität.
Die Bundesregierung beabsichtigt, zum 1. Januar 2006 das Mindeststammkapital für eine GmbH von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabzusetzen.
Sehr zum Verdruss von Steuerberatern und Unternehmern verlangt die Finanzverwaltung nun wieder die Abgabe des Formulars EÜR für 2005.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ermöglicht dem Finanzamt nun, allein aufgrund langjähriger Verluste Liebhaberei zu unterstellen.